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Ethik-Richtlinien

Diese Richtlinien gelten für das Handeln tätiger Teilnehmer,  Praktizierender und Dozenten und dienen der Qualitätssicherung der  Aquatischen Körperarbeit – WasserShiatsu, WasserTanzen, AquaRelax und  Healing Dance.
Alle oben genannten Personengruppen werden im Folgenden als AKAs bezeichnet.

§ 1 Gültigkeit

Die folgenden ethischen Richtlinien gelten für die oben genannten Personengruppen.
Die Richtlinien regeln grundsätzliche Fragen im Rahmen der Tätigkeiten.

§ 2 Allgemeine Pflichten

Die AKAs verpflichten sich, die Tätigkeit stets im Rahmen professioneller Standards auszuüben.
Sie  üben nur Tätigkeiten aus, zu denen ihr Weiterbildungsstand sie  berechtigt. Sie berücksichtigen die Grenzen des eigenen Wissens, Könnens  und ihrer Kompetenz.
AKAs bleiben sich der Grenzen ihrer  Möglichkeiten bewusst. Teilnehmende und Praktizierende, die aufgrund  ihrer körperlichen oder psychischen Verfassung für die Dozenten  erkennbar einer Heilbehandlung bedürfen, erhalten den Hinweis, sich in  fachkompetente Hände zu begeben.

§ 3 Umgang mit Klienten/Trainingsteilnehmende

AKAs  vermitteln die Aquatische Körperarbeit in voller Anerkennung der  geistigen und konfessionellen Freiheit des anderen Menschen. AKAs  erkennen den Wert aller Menschen an, unabhängig von Geschlecht,  ethnischem Ursprung, politischer oder religiöser Überzeugung.
AKAs  sind verpflichtet, mit dem Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis in  der „therapeutischen“ Beziehung sorgsam umzugehen. Eine Verletzung  dieses Verhältnisses liegt dann vor, wenn sie ihre Aufgaben und  Verantwortung gegenüber den Klienten/Teilnehmenden vernachlässigen, um  ihre persönlichen, z.B. emotionalen, sexuellen, sozialen oder  unangemessenen wirtschaftlichen Interessen zu befriedigen.

AKAs verpflichten sich, jede Art  solchen Missbrauchs zu unterlassen.
Sie arbeiten auf der Grundlage einer Vereinbarung, die im Wesentlichen folgende Übereinkünfte enthält:

§ 4 Schweigepflicht und Datenschutz

Die  AKAs wahren über alle persönlichen Daten der „Klienten“  Verschwiegenheit. Sollten in Trainings Filmaufnahmen und Fotos  hergestellt werden, müssen die Teilnehmenden und Dozenten vor der  Veröffentlichung ihr Einverständnis geben.

§ 5 Trainings

Die  Verwendung von psychoaktiven Substanzen sowie übermäßiger Alkoholgenuss  sind während der Kurse und Trainings untersagt. Die Dozenten  verpflichten sich die Weiterbildungsinhalte des IAKA-D e.V. einzuhalten  und die
IAKA-D e.V.-Weiterbildungsmaterialien zu verwenden.

§ 6 Werbung und Auftritt in der Öffentlichkeit

Die  Praktizierenden nehmen bei Kontakten mit Presse, Rundfunk, Fernsehen  u.ä. mit dem IAKA-D e.V. Rücksprache und stellen die Veröffentlichungen  dem Institutsarchiv zur Verfügung. Das IAKA-D e.V. und die  Praktizierenden beachten die Urheberrechte der Veröffentlichungen.

Der Dozent lehnt Aufträge ab, die den Grundsätzen der IAKA-D e.V.- Weiterbildung widersprechen.